I.                    Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 2) abgewogen.

 

II.                  Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 3).

 

III.                Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

IV.                Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 10 – Erweiterung Haus Maria, Hehlrath – (Anlage 4) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 7) als Abschlussbegründung hierzu.

 


Es ergaben sich keine Wortmeldungen.


Die Mitglieder des Planungs- Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem Beschlussvorschlag einstimmig zu: