Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 7

Unter Berücksichtigung der Veränderungsliste Verwaltung empfahl der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Eschweiler mehrheitlich, bei Gegenstimmen der CDU, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP und UWG, zu nachfolgenden Konsolidierungsmaßnahmen der 5. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 – 2016 folgende Beschlussfassungen.

 

Konsolidierungsmaßnahme 3.1.1 Sach- und Dienstleistungen

 

Die Obergrenzen für die Haushaltsjahre 2015 – 2016 für den Bereich der Sach- und Dienstleistungen werden im Rahmen der 5. Fortschreibung wie folgt verbindlich festgeschrieben:

 

2015:    31.122.950 Euro

2016:    29.608.100 Euro

 

Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine Überschreitung von einzelnen Sachkontenansätzen zulässig, sofern durch eine Deckungsmöglichkeit innerhalb des jeweiligen Budgets der Mehraufwand kompensiert werden kann.

 

Konsolidierungsmaßnahme 3.2 Freiwillige Leistungen

 

In den Haushaltsjahren 2015 bis 2016 sind die ergebniswirksamen freiwilligen Leistungen weiter restriktiv zu bewirtschaften.

 

Konsolidierungsmaßnahme 3.3 Personalrechtliche Maßnahmen

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Einsparpotenzial aus der seit  dem 03.04.2012 bestehenden Einstellungs- und Wiederbesetzungssperre in Höhe von  893.800 € für die Jahre 2015 bis 2016 (2015: 394.000 € und 2016: 499.800 €) umzusetzen. Darüber hinausgehende Konsolidierungspotenziale aus den Festsetzungen im Personalwirtschaftskonzept sind weiter fortzuführen.

 

Konsolidierungsmaßnahme 3.4 Hebesatzanpassungen im Bereich Grundsteuer  und Gewerbesteuer

 

Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2015 die

 

-       Grundsteuer A von 270 v.H. auf 290 v.H.

-       Grundsteuer B von 450 v.H. auf 490 v.H.

-       Gewerbesteuer von 430 v.H. auf 460 v.H.

 

und im Haushaltsjahr 2016 die

 

-       Grundsteuer A von 290 v.H. auf 310 v.H.

-       Grundsteuer B von 490 v.H. auf 520 v.H.

-       Gewerbesteuer von 460 v.H. auf 490 v.H.

 

anzuheben.

 

Anschließend beschloss der Haupt- und Finanzausschuss mehrheitlich, bei Gegenstimmen der CDU, FDP und UWG, den Entwurf der Haushaltssatzung 2015 sowie die 5. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 - 2016 entsprechend dem Ergebnis der abschließenden Haushaltsplanberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss zu überarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.