Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 6

1. Dem Antrag des SKF e.V. vom 10.06.2014 auf inhaltlich unveränderte Fortführung der Leistungsvereinbarung bei gleichzeitiger Anpassung (Erhöhung) des städtischen Personalkostenzuschusses wurde seitens des Haupt- und Finanzausschusses mehrheitlich, bei Gegenstimmen der UWG, CDU und Bündnis 90/ Die Grünen, nicht entsprochen.

 

2. Dem Abschluss einer neuen Leistungsvereinbarung mit dem SKF e.V., ausschließlich für den Aufgabenbereich „Präventionsberatung zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit“ unter Beibehaltung des bisherigen Personal-kostenzuschusses, wurde vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig zunächst für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015 zugestimmt.