Beschluss: zur Kenntnis genommen

Entsprechend § 83 GO NRW in der derzeitigen Fassung nahm der Haupt- und Finanzausschuss die in der Zeit vom 31.07.2014 bis 24.10.2014 genehmigten unerheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen – gemäß Anlage I – zur Kenntnis.