Beigeordneter und Stadtkämmerer Kaever führte nachfolgenden mündlichen Bericht zu den Haushaltsplanberatungen im Jugendhilfeausschuss aus:

 

Gemäß § 71 Absatz 3 Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz - in Verbindung mit § 6 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler steht dem Jugendhilfeausschuss ein Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel zu.

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eschweiler hat daher in seiner Sitzung am 12. November 2014 den Entwurf des Jugendhilfeetats für das Haushaltsjahr 2015 für die Produkte

 

-          Unterhaltsvorschussleistungen

-          Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

-          Kinder- und Jugendförderung

-          Hilfe für junge Menschen und ihre Familien

-          Öffentliches Grün - Teilbereich Kinderspielplätze

einschließlich der mit Verwaltungsvorlage Nr. 399/14 vom 31.10. und mit Schreiben vom 06.11.2014 hierzu verwaltungsseitig eingebrachten Veränderungslisten beraten.

 

Dem Ausschuss lag im Rahmen der Etatberatungen ferner ein Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 20. Oktober 2014 vor, der darauf abzielte, einen Anteil des Belastungsausgleiches des Landes NRW für den U3-Ausbau in der Kindertagespflege separat zu veranschlagen. Zum Antrag wurde mit Verwaltungsvorlage Nr. 419/14 vom 29. Oktober 2014 ausführlich Stellung genommen. Der Jugendhilfeausschuss ist dem Beschlussentwurf der Verwaltung mehrheitlich gefolgt und hat dem Antrag der CDU-Stadtratsfraktion nicht entsprochen. Gleichwohl wird ergänzenden Hinweisen der Antragstellerin aus der Sitzung nochmals nachgegangen. Der Jugendhilfeausschuss wird in der nächsten Sitzung über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet.

 

Darüber hinaus lag dem Jugendhilfeausschuss im Rahmen der Etatberatung die Verwaltungsvorlage Nr. 391/14 vom 30.10.2014 - Kinderfördersatzung und Richtlinien für den Bereich der Kindertagespflege - zur Beratung und Beschlussfassung vor. Der Ausschuss ist den Punkten a) bis d) des Beschussentwurfs einstimmig gefolgt, dem Punkt e) „Inkrafttreten der Satzungsänderung und der Richtlinien für den Bereich der Kindertagespflege mit Beginn der Kindergartenjahres 2015/2016, d.h. zum 01. August 2015, wurde mehrheitlich entsprochen.

 

Des Weiteren hat der Jugendhilfeausschuss der Verwaltungsvorlage Nr. 308/14 - Übernahme des Trägeranteils für die integrativen Gruppen im Kinder- und Familienzentrum St. Marien ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 - mehrheitlich sowie der Verwaltungsvorlage Nr. 424/14 - Verteilung der finanziellen Mittel für die Jugendarbeit der Ev. Kirchengemeinde Weiweiler/Dürwiß und der Kath. Jugendarbeit St. Peter & Paul im Haushaltsjahr 2015 - einstimmig zugestimmt. Aus den getroffenen Beschlüssen ergeben sich gegenüber dem Haushaltsentwurf jedoch keine haushaltswirtschaftlichen Veränderungen.

 

Abschließend haben die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses dem Entwurf des Jugendhilfeetats 2015 unter Berücksichtigung der Veränderungslisten einstimmig zugestimmt.

 

Die fortgeschriebenen und durch den Jugendhilfeausschuss beschlossenen Veränderungslisten sind als Anlagen nochmals der ihnen heute zu TOP 1.8) vorliegenden Beschlussvorlage Nr. 450/14 zur Kenntnisnahme beigefügt.