Herr Dr. Nossek, Vorsitzender der Ärtzekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung erläuterte, dass aufgrund der demographischen Entwicklung in der Ärzteschaft eine flächendeckende Versorgung nicht mehr möglich sei. Dies liege auch daran, dass der prozentuale Anteil der weiblichen Ärzte immer weiter steige und dass die Dienstbelastung zu hoch sei. Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen habe einen Prüfbericht erstellt, aus dem u.a. hervorgehe, dass Notdienstpraxen teilweise in privater Hand bzw. durch Vereine geführt würden. Zurzeit gebe es 65 Notdienstpraxen in Nordrhein-Westfalen. Aus dem Bericht der Gesundheitsmanagementgesellschaft gehe hervor, dass für das alte Kreisgebiet Aachen-Land, gemessen an der Bevölkerungszahl, zwei Praxen ausreichend seien. Eine Fusion zwischen Eschweiler und Stolberg sehe er als sinnvolle Kooperation an, wobei der Verwaltungschef des Krankenhauses in Stolberg signalisiert habe, auf den Standort der Notdienstpraxis in Stolberg zu verzichten. Daher sei es sehr wahrscheinlich, dass der Standort in Eschweiler erhalten bleiben könne. Der Fahrdienst werde in Zukunft voraussichtlich über eine Rettungsorganisation abgewickelt.

Die weitere Vorgehensweise sehe eine Tagung aller Ärzte der StädteRegion im November 2014 vor. Eine endgültige Entscheidung werde frühestens im Frühling 2015 fallen, eine Umsetzung vor dem 01.01.2016 sei daher nicht realisierbar.

 

RM Bündgens fragte nach der Notwendigkeit einer Prüfung für Eschweiler, wer der Initiator und wer der Obmann für das Stadtgebiet Eschweiler sei. Herr Dr. Nossek antwortete, dass das Ministerium eine allgemeine Prüfung durchgeführt habe, bei der sich herausgestellt habe, dass die privaten Praxen teilweise nicht ordnungsgemäß geführt und keine Tariflöhne gezahlt würden. Unter anderem ergebe sich daraus die Überlegung möglicher Fusionen. Der Obmann für das Stadtgebiet Eschweiler sei Herr Dr. Küpper.

 

RM Leonhardt berichtete von einer überaus erfolgreichen Unterschriftenaktion und einer Onlinepetition der SPD-Fraktion in Eschweiler für den Erhalt der Notdienstpraxis.

Sie fragte außerdem nach, welche Meinung die Ärztekammer zu diesem Thema vertrete und ob der kinderärztliche Notdienst ebenfalls neu geregelt werde.

 

RM Löhmann forderte weitere Informationen bezüglich des Fahrdienstes.

 

Herr Dr. Nossek erläuterte, dass die Ärztekammer die kassenärztliche Vereinigung beauftragt habe, eine organisatorische Vorbereitung durchzuführen. Eschweiler sei im Hinblick auf die fachärztliche Versorgung der zentralste Standort für die umliegenden Bezirke.

 

RM Kämmerling nannte auf die Frage von RM Bündgens, wie es zu einer solchen Prüfung komme, § 274 SGB V als entsprechende Rechtsgrundlage. Er führte weiterhin aus, dass es sich hierbei um eine Selbstverwaltungsaufgabe der kassenärztlichen Vereinigung nach § 75 SGB V handle und die Landesregierung daher keine Regelungskompetenz besitze.

Er bemängelte, dass der Prüfbericht nicht zugänglich sei, worauf Herr Dr. Nossek antwortete, dass ihm aus steuerrechtlichen Gründen auch nur Auszüge zur Verfügung ständen.

 

Bgm. Bertram stellte klar, dass er an der Bürgermeisterrunde im März 2013, bei der dieser Sachverhalt erstmalig durch Herrn Dr. Nossek thematisiert wurde, nicht habe teilnehmen können. Laut Aussage der anderen Teilnehmer sei der Standort Eschweiler und eine eventuelle Fusion bei dieser Zusammenkunft nicht angesprochen worden.

 

Herr Dr. Nossek führte weiterhin aus, dass das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen eine Vereinheitlichung des Notdienstes angeregt habe, um die Versorgung in der Bevölkerung und von ärztlicher Seite weiterhin sicherzustellen. Er sagte weitere Informationen zu, sobald die Vollversammlung einen endgültigen Beschluss gefasst habe.

 

Bgm. Bertram sagte zu, Herrn Dr. Nossek eine schriftliche Empfehlung zugunsten des Standortes Eschweiler zukommen zu lassen.