Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Verwaltungsmitarbeiter Herr Behrooz Montazeri referierte zu der aktuellen Situation von Flüchtlingen in Eschweiler.

 


Frau Lindner erkundigte sich über die Anzahl und damit verbundenen Kosten von Flüchtlingen in Eschweiler.

 

Herr Kaever antwortete hierauf, dass sich die Anzahl der geduldeten Flüchtlinge von 2015 bis Anfang 2017 auf etwa 45 Prozent beschränkte, während heute fast zwei Drittel der Flüchtlinge im Leistungsbezug der Stadt Eschweiler Geduldete sind. Dieser Personenkreis wird nach Aussage von Herrn Kaever durch das Land NRW nicht refinanziert und kostete die Stadt die letzten 2 Jahre etwa 2,5 bis 2,6 Millionen Euro jährlich. Darüber hinaus bestätigt eine wissenschaftlich begleitete und bestätigte „Ist-Kosten-Erhebung“, dass die monatliche Pauschale von 866 Euro in der Höhe nicht ausreichend sei und eine Regelung auch für geduldete Hilfeempfänger nötig und auf kommunaler Ebene bereits angestrebt ist. Die Stadt Eschweiler hofft laut Herrn Kaever auch auf eine rückwirkende Erstattung der Kosten für das Jahr 2018, die sich in dem Bereich 2,5 bis 2,6 Millionen Euro bewegen könnte.

 

Herr Els ergänzte das Thema mit der Frage, wie sich die Kosten für die Flüchtlinge zusammensetzen und die Pauschale nicht ausreichend hoch wäre.

 

Herr Rombach erklärte, dass sich die Kosten aufgrund verschiedener Ansprüche aus dem Asylbewerberleistungsgesetz summieren würden und häufig über die Kosten von Unterkunft und Regelsätzen deutlich hinausgehen.

 

Herr Els fragte außerdem über die Rechtslage der Duldung. Herr Montazeri antwortete ausführlich über die Thematik der Flüchtlingseigenschaft und stellte klar, dass eine Duldung keine solche Flüchtlingseigenschaft darstellt. 

 

Frau Hamidi informierte sich über den Umgang mit geduldeten Menschen.

 

Herr Rombach teilte mit, dass ein Großteil der Flüchtlinge ihre Rechtsstellung auf Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention erhält und lediglich die finanzielle Not im eigenen Land keine Grundlage für die Anerkennung als Flüchtling darstellt. Da geduldete Menschen entweder integriert oder in ihre Heimatländer rückgeführt werden müssten, ist ein Umdenken über den Umgang mit diesem Personenkreis auf bundespolitischer Ebene nötig.

 

Frau Weidenhaupt erkundigte sich in dem Zusammenhang nach der Schulpflicht geduldeter Kinder.

 

Herr Kaever antwortete, dass auch geduldete Kinder der Schulpflicht unterliegen und unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld haben.

Herr Rombach merkte ergänzend an, dass die Schulen eine eventuelle Illegalität der eingewanderten Kinder nicht an das Ausländeramt melden müssten.

 

Die o.g. Präsentation von Herrn Montazeri wird diesem Protokoll beigefügt.