Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 

Herr Kaever schilderte die Versorgung von Flüchtlingen in Eschweiler ohne Versicherung bei einer Krankenkasse. Eine Krankenversorgung werde über Krankenscheine gesichert und die Möglichkeit einer Notfallversorgung bestehe immer. Die Kostenübernahme erfolge über die Dienststelle 50 Leistungen Asylbewerber.

Herr Kaever fügte hinzu, dass ein Wechsel von Leistungen nach § 3 auf § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland möglich sei. Mit diesem Leistungswechsel wäre auch die Voraussetzung zur Aushändigung einer Krankenversicherungskarte erfüllt.