Beigeordneter Kaever erläuterte, dass der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2019 ortsüblich und zwar im Amtsblatt der Stadt Eschweiler, 34. Jahrgang, in der Ausgabe Nr. 13, vom 27. September 2018, bekannt gemacht worden sei.

 

Ein entsprechender Hinweis sowie darüber hinausgehend umfangreiche Informationen über das Haushaltsplanverfahren 2019 seien ebenfalls über die Homepage der Stadt Eschweiler zur Verfügung gestellt worden.

 

In der Zeit vom 19. September bis einschließlich 30. November 2018 habe der Entwurf des Haushaltsplanes 2019 während der allgemeinen Sprechzeiten bei der Dienststelle „Finanzbuchhaltung“ im Rathaus zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Einwendungen hätten seitdem von Einwohnern und Abgabepflichtigen schriftlich eingereicht oder dort zur Niederschrift erklärt werden können.

 

Weder Einwohner noch Abgabepflichtige hätten von ihrem Einwendungsrecht Gebrauch gemacht.