I.          Das geänderte Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (ISTEK Anlage 3) Eschweiler-West wird als Grundlage für die Stadtentwicklung und Stadterneuerung und für einen Antrag auf Städtebaufördermittel beschlossen.

 

II.         Das mit Beschluss vom 04.07.2012 gemäß § 171b Baugesetzbuch (BauGB) festgelegte Stadtumbaugebiet „Eschweiler-West“ wird aufgehoben.

 

III.        Das in der Anlage 4 dargestellte geänderte Gebiet wird gemäß § 171e BauGB als „Soziale Stadt Eschweiler-West“ festgelegt.

 

IV.        Die Verwaltung wird beauftragt, für die „Soziale Stadt Eschweiler-West“ die Aufnahme in das Stadterneuerungsprogramm NRW 2019 zu beantragen.

 


  Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: