Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Rat der Stadt Eschweiler nahm entsprechend § 83 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der derzeitigen Fassung die in der Zeit vom 01.01.2018 bis 16.11.2018 genehmigten unerheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen - gemäß Anlage I - zur Kenntnis.