Die als Anlage 1 beigefügte Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler wird beschlossen.

 

Der Beschlussfassung liegt die Gebührenkalkulation vom 15.11.2018 für den Gebührenhaushalt Abfallwirtschaft für die Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2019 (Anlage 2) zugrunde.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: