Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 13, Enthaltungen: 2

Die Satzung über eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB im Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplans 63 – Dürener Straße/Südstraße – wird beschlossen.

 


Herr Kamp erläuterte, dass die vom Anwalt des Investors angedrohte Schadensersatzforderung nach Auffassung der Verwaltung sowie der Anwaltskanzlei Lenz und Johlen nicht begründet sei. Daher könne die Veränderungssperre erlassen werden.

 

RM Bündgens verlas eine Stellungnahme der CDU-Fraktion, welche als Anlage 2 der zur Niederschrift beigefügt ist.    

 

Beigeordneter Gödde betonte, dass die vorliegenden Vorhaben sowohl nicht mit dem Bebauungsplan im Einklang stünden als auch gegen das Einzelhandelskonzept verstoßen würden.     


Bei 13 Nein-Stimmen (CDU), 2 Enthaltungen (FDP) und 30 Ja-Stimmen (SPD, Grüne, UWG, Linke & Piratenpartei) fasste der Rat der Stadt Eschweiler den folgenden Beschluss mehrheitlich: