Nachtrag: 14.11.2018 Nummer 1

Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 6

Die Satzung über eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB im Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplans 63 – Dürener Straße/Südstraße – wird beschlossen.

 


Herr skB Braune kann nicht nachvollziehen, warum die Veränderungssperre erlassen werden soll, dies käme einer zeitweisen Enteignung gleich.

 

Herr TB Gödde erläuterte noch einmal die Gründe hierfür.

 

Herr RM Schlenter fragte nach, warum die 7. Änderung des Bebauungsplans 63 bisher nicht weitergeführt worden sei.

 

Herr TB Gödde erwiderte, dass aktuell die 3. Änderung des B-Plans 63 rechtskräftig sei. Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus 2009 würde das Verwaltungsgericht Aachen den Bebauungsplan im Klageverfahren kritisch einschätzen, so dass hier ein Gebiet nach § 34 BauGB entstehen könnte, bei dem der Stadt keine Steuerungsmöglichkeiten mehr zur Verfügung stünden. Das Verfahren zur 7. Änderung wurde in den letzten zwei Jahren nicht weiter geführt, um zuerst mit Interessenten ins Gespräch zu kommen. Die negativ beschiedenen Bauanträge seien entgegen der Absprachen eingereicht worden.

 

Herr RM Spies erkundigte sich danach, wie das Grundstück noch verwertbar sei.

 

Herr TB Gödde zählte einige mögliche Vorhaben beispielhaft auf.


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem nachfolgenden Beschlussvorschlag mit 13 Ja-Stimmen bei 6 Enthaltungen (CDU und FDP) zu: