Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 2

Der ADRK e. V. erhält einen Zuschuss zur  Beschaffung eines Husqvarna Rider Mulchers 214 TC in Höhe von 1.400,00 €.

 


Herr RM Waltermann warf die Frage auf, ob der Sportausschuss für die Bezuschussung zuständig sei und ob bei einer Zustimmung zur Vorlage nicht mit weiteren Folgeanträgen anderer Vereine zu rechnen sei, die über die Sportförderung Zuschüsse beantragen, obwohl der Vereinszweck nicht eindeutig dem Sport zuzuordnen sei. Herr RM Herzog erwiderte, dass es sich bei Hundesport auch für einen Bewegungssport für die Hundehalter handeln würde.  Herr Ausschussvorsitzender Liebchen betonte die Zuständigkeit des Sportausschusses gemäß  § 4A Punkt 2, Satz 3 der Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Sports. Hier werde eindeutig geregelt, dass der Sportausschuss über Anträge von Vereinen, die nicht Mitglied im Stadtsportverband seien - wie hier im vorliegenden Fall - , entscheiden dürfe.    


Der Sportausschuss fasste einstimmig bei Enthaltung von Herrn RM Waltermann und Herrn skB Paul folgenden Beschluss: