Behandlung von Einwendungen gegen die Haushaltssatzung

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2019 wurde mit den zugehörigen Anlagen dem Stadtrat in seiner Sitzung am 18. September 2018 zugeleitet. Gemäß § 80 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen anschließend unverzüglich bekanntzumachen. In der öffentlichen Bekanntgabe ist eine Frist von mindestens 14 Tagen festzulegen, in der Einwohner oder Abgabepflichtige gegen den Entwurf Einwendungen erheben können und die Stelle anzugeben, bei der die Einwendungen zu erheben sind. Die Frist für die Erhebung von Einwendungen ist so festzusetzen, dass der Rat vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung darüber beschließen kann.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2019 ist ortsüblich und zwar im Amtsblatt der Stadt Eschweiler, 34. Jahrgang, in der Ausgabe Nr. 13, vom 27. September 2018, ortsüblich bekannt gemacht worden.

 

Ein entsprechender Hinweis sowie darüber hinausgehend umfangreiche Informationen über das Haushaltsplanverfahren 2019 wurden ebenfalls über die Homepage der Stadt Eschweiler zur Verfügung gestellt.

 

Seit dem 19. September 2018 lag der Entwurf des Haushaltsplanes 2019 während der allgemeinen Sprechzeiten bei der Dienststelle „Finanzbuchhaltung“ im Rathaus zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Einwendungen konnten seitdem von Einwohnern und Abgabepflichtigen dort schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden.

 

Die Auslegungsfrist endete am Freitag, 30. November 2018.

 

Bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29. November 2018 haben weder

Einwohner noch Abgabepflichtige von ihrem Einwendungsrecht Gebrauch gemacht.