Sitzung: 29.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Behandlung von
Einwendungen gegen die Haushaltssatzung
Der
Entwurf der Haushaltssatzung 2019 wurde mit den zugehörigen Anlagen dem
Stadtrat in seiner Sitzung am 18. September 2018 zugeleitet. Gemäß § 80 Absatz
3 der Gemeindeordnung NRW ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren
Anlagen anschließend unverzüglich bekanntzumachen. In der öffentlichen
Bekanntgabe ist eine Frist von mindestens 14 Tagen festzulegen, in der Einwohner
oder Abgabepflichtige gegen den Entwurf Einwendungen erheben können und die
Stelle anzugeben, bei der die Einwendungen zu erheben sind. Die Frist für die
Erhebung von Einwendungen ist so festzusetzen, dass der Rat vor der
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in öffentlicher
Sitzung darüber beschließen kann.
Der
Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2019
ist ortsüblich und zwar im Amtsblatt der Stadt Eschweiler, 34. Jahrgang, in der
Ausgabe Nr. 13, vom 27. September 2018, ortsüblich bekannt gemacht worden.
Ein
entsprechender Hinweis sowie darüber hinausgehend umfangreiche Informationen
über das Haushaltsplanverfahren 2019 wurden ebenfalls über die Homepage der
Stadt Eschweiler zur Verfügung gestellt.
Seit
dem 19. September 2018 lag der Entwurf des Haushaltsplanes 2019 während der
allgemeinen Sprechzeiten bei der Dienststelle „Finanzbuchhaltung“ im Rathaus zu
jedermanns Einsicht öffentlich aus. Einwendungen konnten seitdem von Einwohnern
und Abgabepflichtigen dort schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift
erklärt werden.
Die
Auslegungsfrist endete am Freitag, 30. November 2018.
Bis
zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29. November 2018 haben weder
Einwohner noch Abgabepflichtige von ihrem Einwendungsrecht Gebrauch gemacht.