Der Bericht über die im Rahmen der Kommunalen Pflegeplanung für die StädteRegion Aachen erfolgte Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung 2019 - 2021 nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW sowie die hierzu abgegebene Stellungnahme der Stadt Eschweiler wurden vom Sozial- und Seniorenausschuss zur Kenntnis genommen.

 


Beigeordneter und Stadtkämmerer Kaever wies darauf hin, dass versucht werden solle, die Bedarfslage bei der Kurzzeitpflege stärker zu thematisieren und bei der Ausschreibung vollstationärer Pflegeplätze auch auf die Schaffung eines Kurzzeitpflegeangebotes hinzuwirken. Anders als bei Pflegeplätzen, für die Pflegewohngeld gewährt werde, habe der zuständige Sozialhilfeträger aber keine rechtliche Handhabe steuernd einzugreifen.