1.  Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 2) abgewogen.

2.  Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 3) abgewogen.

3.  Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 10 - Erweiterung Haus Maria, Hehlrath - (Anlagen 4 - 6) mit Begründung (Anlage 7) wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem nachfolgenden Beschlussvorschlag einstimmig zu: