Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Ausführungen der Verwaltung zur aktuellen Entwicklung der Fallzahlen im Bereich des Forderungsmanagements in der Zahlungsabwicklung der Stadt Eschweiler werden zur Kenntnis genommen.

 


Beigeordneter Kaever erklärte auf Nachfrage von RM Borchardt, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur Vollstreckung der Forderungen von GEZ und IHK bestehe und dieser Umfang zugenommen habe. Dabei würden lediglich die Gebühren und Auslagen, jedoch nicht die Personalkosten erstattet.


Der Rat der Stadt Eschweiler nahm den nachfolgenden Sachverhalt zur Kenntnis: