Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 

Für den Ersatz des Aufwandes, der für die Erneuerung und Verbesserung der nördlichen Grabenstraße einschließlich der Umgestaltung in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich entstanden ist, sind Beiträge nach den Bestimmungen des § 8 Kommunalabgabengesetz NRW vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610) in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz –KAG- für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Eschweiler vom 20.06.2005 und der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - KAG - für die Erneuerung und Verbesserung der Erschließungsanlage Grabenstraße – von Indestraße bis Dürener Straße - vom 09.06.2013 zu erheben.

 

Es wird festgestellt, dass die o.g. Maßnahmen in der nördlichen Grabenstraße am 21.05.2014 endgültig hergestellt worden sind.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler nahm den nachfolgenden Sachverhalt zur Kenntnis: