Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Herr Rombach verwies auf die vorliegende Verwaltungsvorlage. Zur Erklärung, warum die Stadt Eschweiler aktuell eine Flüchtlingsaufnahmequote von über 100 % aufweist erklärte er, dass sich dies durch in der Stadt Eschweiler neugeborene Kinder und Familienzusammenführungen ergibt, bei welchen eine Zustimmung zur Zuweisung in die Stadt Eschweiler nicht abgelehnt werden könnte bzw. sollte. Darüberhinaus führte Herr Rombach aus, dass sich die Quote der Hilfeempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), für welche die Stadt Eschweiler Landeszuweisungen gem. dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW (FlüAG) erhält, mittlerweile unter 50 % der tatsächlichen Anzahl der Hilfebedürftigen nach dem AsylbLG liegt. Außerdem hob Herr Rombach hervor, dass mittlerweile über 50 % der Hilfebedürftigen gem. des AsylbLG in Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt leben und somit nicht mehr auf eine Unterbringung in einer städtischen Unterkunft angewiesen sind.

 

Herr Pieta wünschte sich in zukünftigen Sitzungen eine stärkere Erläuterung zu den Begrifflichkeiten und den Zahlen der Verwaltungsvorlage, da diese für Ihn nur schwer nachvollziehbar sei.

 

Herr Kaever sagte eine solche tiefergehende Erläuterung für die Zukunft zu.