Die Informationen zum Verfahrensstand bei der Reform des Kommunalverfassungsrechts NRW, hier insbesondere zur Rechtsstellung des Integrationsrates (§ 27 Gemeindeordnung NRW - GO NRW), werden zur Kenntnis genommen.

 


Herr Hamad bemerkte, dass seinerseits ein Festhalten an dem Modell eines Integrationsrates in der Stadt Eschweiler begrüßt werden würde.

 

Herr Rombach merkte hierzu an, dass über eine Veränderung der Hauptsatzung der Stadt Eschweiler auch bei einem Festhalten an dem Modell eines Integrationsrates eine Anpassung der Befugnisse und der demokratischen Einbindung des Integrationsrates in den politischen Willungsbildungsprozess in bestimmtem Rahmen ermöglicht werden könnte.