Dem Rat wurde
empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Verwaltung wird
beauftragt, im Rahmen der Schulentwicklungsplanung ein Abstimmungsverfahren
nach § 27 Abs. 3, Buchstabe b Schulgesetz NRW durchzuführen mit dem Ziel, die
Evangelische Grundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln.“
Der Umwandlung der
Evangelischen Grundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule wurde einstimmig
zugestimmt.
Herr Pfarrer Richter erklärte, dass die Gemeinde die Evangelische Grundschule in Form von z.B. Spenden zum Martinszug oder Ausflügen teilweise finanziell unterstützt habe und dies auch im Falle einer Umwandlung weiterhin geschehen werde.