Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 49

Die im Runderlass vom 28.08.2018 aufgeführten Vergabegrundsätze werden mit sofortiger Wirkung für alle anstehenden Vergaben der Stadt Eschweiler übernommen.


Dabei werden die angegebenen Wertgrenzen für die Wahl der Vergabeart in vollem Umfang ausgeschöpft.

 


Auf Nachfrage von RM Widell erläuterte Hr. T. Rehahn, dass die Begrifflichkeit „in vollem Umfang“ bedeute, dass die Wahl der Vergabeart auch schon in der Vergangenheit so gehandhabt worden sei. Weiterhin verdeutlichte er, dass ortsansässige Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert würden.      


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: