Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 49

Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 9 Ziffer 2 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler stimmt der Stadtrat der überplanmäßigen Aufwendung für das Haushaltsjahr 2014

 

bei Produkt 063610101 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege -, Sachkonto 53320100 - Tagespflege gem. § 23 SGB VIII -, Kostenstelle 51000000 in Höhe von 367.600,00 € zu.

 

Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendung ist gewährleistet durch

 

Mehrertrag bei Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege – Kostenstelle 51000000 -, Sachkonto 44110100 – Mieten und Pachten – in Höhe von  86.790,90 € sowie

 

Mehrertrag bei Produkt 166110101 – Allgemeine Finanzwirtschaft -, Sachkonto  40130000 – Gewerbesteuer -, Kostenstelle: 20000910 in Höhe von 280.809,10 €.

 

 


Bürgermeister Bertram antwortete auf die Frage von von RM Bündgens, was die Ursache für die zahlreichen Zustimmungen zur Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen auf Tagesordnungen sei, dass eine Entwicklung nicht immer absehbar, aber eine enge Kalkulation notwendig sei.

 

Beigeordneter Kaever antwortete auf die Nachfrage von RM Göbbels, ob bei einer zunehmenden Anzahl an Betreuungsplätzen die Kosten für die Inanspruchnahme von Plätzen zur Kindertagespflege sinke, dass eine Kalkulation schwer möglich sei.

Auf Nachfrage von RM W. Berndt, ob der Prozentsatz abschätzbar sei, antwortete Beigeordneter Kaever, dass dieser aufgrund der nicht voraussehbaren tatsächlichen Nachfrage in beiden Bereichen nicht abzusehen ist.

    


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den folgenden Beschluss einstimmig: