I.                    Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage).

 

II.                  Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

III.                Die 17. Änderung des Flächennutzungsplans – Südlich Patternhof – (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 3 zur Verwaltungsvorlage) wird beschlossen.

 


Auf Nachfrage von RM Grafen erläuterte Beigeordneter Gödde, dass der Bereich des jetzigen Parkplatzes und der Grünfläche, welche im Flächennutzungsplan nicht enthalten sei, als Mischbaufläche ausgewiesen sei, sodass dort Grünfläche oder Wohnbebauung möglich sei.

 

Auf Nachfrage von RM Widell antwortete Beigeordneter Gödde, dass ein Kindergarten in dem Bereich Südlich Patternhof auch ohne Ausweisung im Flächennutzungsplan umgesetzt werden könne.   


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: