Sitzung: 31.10.2018 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 49
Vorlage: 239/18
I.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe
der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage).
II.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
III.
Die 17.
Änderung des Flächennutzungsplans – Südlich Patternhof – (Anlage 2 zur
Verwaltungsvorlage) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 3 zur
Verwaltungsvorlage) wird beschlossen.
Auf Nachfrage von RM Grafen erläuterte Beigeordneter Gödde, dass der Bereich des jetzigen Parkplatzes und der Grünfläche, welche im Flächennutzungsplan nicht enthalten sei, als Mischbaufläche ausgewiesen sei, sodass dort Grünfläche oder Wohnbebauung möglich sei.
Auf Nachfrage von RM Widell antwortete Beigeordneter Gödde, dass ein Kindergarten in dem Bereich Südlich Patternhof auch ohne Ausweisung im Flächennutzungsplan umgesetzt werden könne.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: