Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 19

 

 

I.          Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans 243 - Windpark Halde Nierchen - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB mit dem in der Anlage 1a dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 

II.        Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 

 


Herr TB Gödde berichtete, dass für das Verfahren eine gemeinsame Bürgerversammlung mit der Gemeinde Langerwehe geplant sei. Die erforderlichen Gutachten lägen noch nicht vor, so dass konkrete Aussagen z.B. über den Artenschutz noch nicht getätigt werden könnten.

  


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt und Bauausschusses stimmten dem nachfolgenden Beschlussentwurf einstimmig zu: