I.          Die bisherigen Beschlüsse zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans - Vorranggebiete für Windenergieanlagen -, s. Sachverhalt, werden aufgehoben.

 

II.        Die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist das Gesamtgebiet der Stadt Eschweiler, s. Anlage 1.

 

III.      Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem nachfolgenden Beschlussentwurf einstimmig zu: