Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 1

 

I.          Die Stellungnahme der Behörde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

 

II.        Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans - Ackerstraße - (Anlage 2) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 3) wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 


Herr RM Spies erkundigte sich vor dem Hintergrund der jüngsten Starkregenereignisse im Stadtteil Kinzweiler über die geplante Entwässerung des Neubaugebietes.

 

Herr Dr. Hartlich berichtete, dass nach derzeitiger Planung die Oberflächenwässer aus dem Neubaugebiet dem Merzbach zugeführt würden. Weiterhin führte er aus, dass das vorhandene Kanalnetz ausreichend dimensioniert sei, um die anfallenden Schmutzwässer aufzunehmen. Bezüglich des Regenwassers müsse man jedoch immer beachten, dass Kanalnetze schon alleine aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht – wie Gewässer - für 100-jährige Regenereignisse ausgelegt werden könnten.

 


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmte mit 17 Ja-Stimmen (SPD, CDU, FDP, Grüne) gegen 1  Nein-Stimme (Linke) bei einer Enthaltung (UWG) dem nachfolgenden Beschlussentwurf zu: