Die als Anlage 1 beigefügte 3. Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK Eschweiler Mitte) einschließlich des darin enthaltenen Maßnahmenplanes wird als Grundlage städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen und eines Antrages auf Änderung der Zweckbestimmung der mit Zuwendungsbescheid
Nr. 05/27/17 bewilligten Städtebauförderungsmittel beschlossen.

 


Herr TB Gödde wies daraufhin, dass die Fortschreibung des InHK Eschweiler Mitte die Grundlage für eine weitere Förderung der bis 2023 geplanten Maßnahmen in der Eschweiler Innenstadt bilde. Eine Kosten- und Finanzierungsübersicht für diese Maßnahmen sei der Sitzungsvorlage als Anlage 3 beigefügt.

 

Herr RM Braune erkundigte sich, ob das im InHK Eschweiler Mitte beschriebene Werkstattverfahren zur Indestraße (einschl. Johannes-Rau-Platz) auch mit den neuen Investoren des Rathausquartiers erörtert wurde.

 

Herr TB Gödde bestätigte dies. Stadt und Investoren würden sich so zum Beispiel des gleichen Gutachterbüros bedienen, um die Verkehrsanbindung zu entwickeln. Das Ergebnis dieser Analyse würde u. a. in das Werkstattverfahren einfließen.

 

In der Kosten- und Finanzierungsübersicht sei auch ein Zeitplan beinhaltet. Herr RM Widell fragte nach, ob die für 2022 und 2023 angegebenen Kosten für die Umgestaltung der Indepromenade nur Planungskosten seien oder die Gesamtausgaben für die Umgestaltung darstellen würden.

 

Herr TB Gödde erwiderte, dass dieser Ansatz die aktuellen Schätzkosten für die Gesamtmaßnahme seien. Man beabsichtige, die Maßnahme im 2022 und 2023 umzusetzen. Zuvor seien jedoch die entsprechenden Fördermittel des Landes bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.

 

Herr RM Schlenter bat um Information bezüglich der zeitlichen Perspektive des Werkstattverfahrens. Herr TB Gödde gab an, zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Termin für den Start des Verfahrens nennen zu können. Zunächst sei die Entscheidung über den Antrag auf Zweckbestimmungsänderung abzuwarten.

 

Frau RM Leonhard begrüßte das geplante Werkstattverfahren, gerade vor dem Hintergrund, dass hier vieles zusammengreife (InHK, privates Invest - Rathausquartier, Mobilität). Alle Maßnahmen sollten zur Aktivierung und Belebung der Innenstadt beitragen. Hier solle keine Betonwüste entstehen. Die Aufenthaltsqualität solle erhöht werden.

 

Herr TB Gödde ergänzte, dass ein Antrag auf Zweckbestimmungsänderung für die 2017 bewilligten Fördermittel des Landes bei der Bezirksregierung Köln gestellt worden sei. Um die 2017 für den Abbruch des City-Center-/Hertie-Komplex bewilligten Fördermittel nicht zu verlieren, müsse zunächst die Änderung der Zweckbestimmung für die Fördergelder bewilligt werden. Ein Großteil dieser Fördermittel (insg. ca. 1,8 Mio. Euro für die Jahre 2018-2021) solle zukünftig für die Sanierung und den Umbau des „Kirschenhof“ verwendet werden. Einen Teil des Gebäudes habe die Stadt bereits erworben. Geplant sei die Sanierung und der Umbau des Gebäudes zu einem "Haus der Eschweiler Geschichte und Kultur".

 


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses fassten den nachstehenden Beschluss einstimmig: