Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt nachfolgend genannte
Zuständigkeiten und Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gem.
§ 22 Verpackungsgesetz (VerpackG) auf den Zweckverband RegioEntsorgung mit
befreiender Wirkung zu übertagen:
1. Die Zuständigkeit für die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten gem.
§ 22 VerpackG.
2. Die in der Anlage 1 der Satzung des Zweckverbandes RegioEntsorgung
(in der zur Zeit gültigen Fassung) ausgeschlossenen
Teilaufgaben des Reinigens der Sammelplätze.
3. Das Recht, öffentliche Straßen, Wege und Plätze als Standplätze für
die Aufstellung von Containern im Zusammenhang mit dem Systembetrieb nach dem
VerpackG zu nutzen, sofern dies rechtlich zulässig ist, insbesondere nach den
Regelungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW.
Der Vertreter der Stadt Eschweiler wird ermächtigt in der Verbandsversammlung der Aufgabenübertragung
im obigen Sinne zuzustimmen, damit eine Änderung der Satzung des Zweckverbandes
RegioEntsorgung entsprechend beschlossen werden kann.
Bis zum Inkrafttreten der Aufgabenübertragung bevollmächtigt die Stadt
Eschweiler die RegioEntsorgung AöR mit der Verhandlungsführung in Abstimmung
mit der Verwaltung.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: