I.                    Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage) abgewogen.

II.                  Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage) abgewogen.

III.                Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

IV.                Der Bebauungsplan 292 - Schillerstraße/Gasthausstraße - (Anlage 3 zur Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 5 zur Verwaltungsvorlage) als Abschlussbegründung hierzu.

V.                  Die 5. Berichtigung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan 292 (Anlage 8 zur Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB beschlossen.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss bei 2 Enthaltungen (Grüne) einstimmig: