I.
Die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage)
abgewogen.
II.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe
der Verwaltungsvorlage (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage) abgewogen.
III.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
IV.
Der
Bebauungsplan 292 - Schillerstraße/Gasthausstraße - (Anlage 3 zur
Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und
die Begründung (Anlage 5 zur Verwaltungsvorlage) als Abschlussbegründung
hierzu.
V.
Die 5.
Berichtigung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan 292 (Anlage 8 zur
Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB beschlossen.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss bei 2 Enthaltungen (Grüne) einstimmig: