Beschluss: einstimmig zugestimmt

Durch den rechtswirksamen Bebauungsplan 270 –Burgweg- ist das Grundstück Gemarkung Weisweiler, Flur 6, Flurstück 706, das der Erschließungsanlage „Dr.-Hildegard-Basting-Straße“ dient, als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt worden. Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der zurzeit geltenden Fassung wird die vorgenannte Erschließungsanlage für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird diese Erschließungsanlage als Gemeindestraße mit der Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ gemäß § 42 Abs. 2 STVO i.V.m. Anlage 3, Abschnitt 4, eingestuft.

Mit der öffentlichen Bekanntmachung wird die Widmung wirksam.

Der vorstehende Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung öffentlich bekannt zu machen.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: