Durch den
rechtswirksamen Bebauungsplan 270 –Burgweg- ist das Grundstück Gemarkung
Weisweiler, Flur 6, Flurstück 706, das der Erschließungsanlage „Dr.-Hildegard-Basting-Straße“
dient, als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt worden. Gemäß § 6 des
Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der
zurzeit geltenden Fassung wird die vorgenannte Erschließungsanlage für den öffentlichen
Verkehr gewidmet.
Entsprechend ihrer
Verkehrsbedeutung wird diese Erschließungsanlage als Gemeindestraße mit der
Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ gemäß § 42 Abs. 2 STVO i.V.m.
Anlage 3, Abschnitt 4, eingestuft.
Mit der öffentlichen
Bekanntmachung wird die Widmung wirksam.
Der vorstehende
Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung öffentlich bekannt zu machen.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: