Das Wahlgebiet für die im Jahr 2020 stattfindenden Kommunalwahlen wird in insgesamt 25 Wahlbezirke eingeteilt.

 

Der Wahlbezirkseinteilung liegen die von der regioIT Aachen GmbH ermittelten Einwohnerzahlen je Wahlbezirk zugrunde, die durch prozentuale Umrechnung an die maßgebende Einwohnerzahl im Sinne des § 78 Kommunalwahlordnung (KWahlO) angeglichen werden.

 

Die Abgrenzung der Wahlbezirke ergibt sich aus der beigefügten Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage, die Bestandteil des Beschlusses ist.

 


Auf Nachfrage von RM Widell, ob die Wahlbezirke, in welchen sich die Straßen „Am Mühlengraben“ und „Ackerstraße“ befinden, für die kommenden Wahlen erneut betrachtet werden müssten, sagte Hr. Rehahn zu, dies zu überprüfen.


Der Wahlausschuss der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: