I.                    Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

 

II.                  Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

III.                Die 17. Änderung des Flächennutzungsplans – Südlich Patternhof – (Anlage 2) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 3) wird beschlossen.

 


Herr skE Leusch fragte nach, warum bei dem Architekturwettbewerb (vgl. TOP 1.1) nur Vorschläge mit geringem Grünflächenanteil unter den Preisträgern wären.

 

Herr TB Gödde erwiderte, dass der Wettbewerb sowohl städtebauliche als auch architektonische Aspekte berücksichtige. Die Entwürfe mit einem hohen Anteil an öffentlichem Grün seien von den Gebäudeentwürfen her nicht so attraktiv gewesen.

 

Herr RM Braune führte aus, dass der FDP-Fraktion in der FNP-Änderung die Sozialpreisbindung fehle. Es müsse in Eschweiler insbesondere bezahlbarer Wohnraum für Familien geschaffen werden.

 

Herr TB Gödde erwiderte, dass eine Sozialpreisbindung nicht im Flächennutzungsplan festgesetzt werden könne. Er wies darauf hin, dass die Kosten für die im Plangebiet erforderliche Altlastensanierung (auf ca. einem Drittel der Fläche) zu 100 % gefördert würden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Förderung sei jedoch, dass die sanierten Flächen für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden müssten.

 

Herr RM Widell erkundigte sich, ob aufgrund der Altlastenproblematik die Planung von Wasserflächen – wie in den studentischen Entwürfen vorgeschlagen – grundsätzlich umsetzbar sei.

 

Herr TB Gödde erläuterte, dass die geringe Größe der in den studentischen Arbeiten vorgesehenen Wasserflächen keine Darstellung im Flächennutzungsplan erfordere. Diese und weitere städtebauliche Ideen aus den Arbeiten der Studierenden würden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes 297 auf ihre Umsetzbarkeit u. a. auch gutachterlich geprüft.

 

Frau RM Leonhardt betonte ebenfalls nochmals die Wichtigkeit des sozialen Wohnungsbaus und begrüßte, dass der Wettbewerb neue Anregungen für dieses Gebiet gäbe.

 

Herr RM Widell nahm Bezug auf die Ausführungen des Herrn TB Gödde, die Bezuschussung der Altlastensanierung im Plangebiet sei an den sozialen Wohnungsbau gekoppelt. Dies sei bei der Aufstellung des Bebauungsplanes 297 festzusetzen. Nach seiner Einschätzung müsste der Anteil für den sozialen Wohnungsbau im Plangebiet bei 40% liegen. Ziel der Bebauungsplanaufstellung solle insbesondere die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für Familien sein.

 

Weitere Wortmeldungen lagen nicht vor.

 

 


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem folgenden Beschluss einstimmig zu: