Beschluss: einstimmig zugestimmt

1.       Die Aufstellung des Bebauungsplans 298 – Westlich Vöckelsberg – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

2.       Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 

 

Pause: 19.35 Uhr bis 19.43 Uhr

 


Herr TB Gödde führte aus, dass seitens der CDU-Fraktion ein Antrag mit mehreren Fragen und der Bitte um Beantwortung eingegangen sei, die er im Folgenden beantworten wolle:

 

1.         Zum Thema Erschließung fragte die CDU-Fraktion an, ob es nur einen Zugang zu dem geplanten Wohngebiet „Westlich Vöckelsberg“ von der Kreuzung Preyerstraße/Königsberger Straße aus gebe.

Mit Verweis auf das Baugebiet Merzbrücker Straße in St. Jöris, in dem für eventuelle Unglücksfälle eine 2. Zufahrt vorgesehen sei, wird um Erläuterung gebeten, warum dies für das Baugebiet Westlich Vöckelsberg nicht geplant sei.

 

Herr TB Gödde erläuterte, dass man auf eine Straßenanbindung des Baugebietes an die Danziger Straße verzichte. Der Straßenraum der Danziger Straße sei für die geplante Baugebietserweiterung nicht ausreichend groß bemessen. Das Plangebiet werde jedoch über einen 3,0 m breiten Fuß- und Radweg an die Danziger Straße angebunden.

Zudem sei der Querschnitt der Haupterschließungsstraße mit 6,50 m Breite (Mischverkehrsfläche) ausreichend bemessen und die Erschließung von Baugebieten über nur eine Anbindung in Eschweiler durchaus üblich. Dadurch werde in den Baugebieten Durchgangsverkehr vermieden und Wohnqualität gewonnen.

 

Im Rahmen des mit diesem Aufstellungsbeschluss beginnenden Bebauungsplanverfahrens würden alle betroffenen Ämter und Fachbehörden beteiligt. Sollten diesbezüglich dennoch Bedenken geäußert werden, würden diese in der weiteren Planung berücksichtigt.

2.         Da im Plangebiet ein Faktor X-Wohnquartier mit energetisch durchdachter, nachhaltiger Bebauung entstehen solle, schätzte die CDU Fraktion die künftige Ausstattung der Gebäude für Elektromobilität als wünschenswert ein. Mit Verweis auf die zugehörige VDI-Richtlinie 2166 ergaben sich für die CDU-Fraktion folgende Fragestellungen:

-          Wird die VDI-Richtlinie berücksichtigt, auch bei Anordnung und Bemessung der Stellplätze und Parkstände?

-          Sind die dafür erforderlichen besonderen Anforderungen an die Stromversorgung mit dem regionalen Energieversorger abgestimmt?

Herr TB Gödde führte dazu aus, dass es sich bei der vorliegenden Planung um einen ersten städtebaulichen Vorentwurf handele. Das Bebauungsplanverfahren beginne erst mit dem Aufstellungsbeschluss. Fachämter, Fachbehörden und Öffentlichkeit sowie Versorgungsträger würden im Anschluss daran beteiligt. Detaillierte, die Ausführung betreffende Planungen oder Abstimmungen könnten zu diesem frühen Verfahrensstand noch nicht stattfinden, zudem seien sie überwiegend auch nicht Gegenstand der Bauleitplanung.

Die Hinweise der CDU-Fraktion würden in weiteren Überlegungen einbezogen. Nachhaltigkeit und Klimaschutz betreffende Regelungen könnten jedoch nur in den Bebauungsplan aufgenommen werden, wenn sie dem in § 9 BauGB definierten Festsetzungskatalog entsprächen.

 

3.         Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr über die Haltestelle „Vöckelsberg“ sei nach Recherchen der CDU-Fraktion ab dem späteren Samstagnachmittag und an Sonn- und Feiertagen nicht mehr gegeben. Für die CDU-Fraktion ergab sich die Frage, ob dies eine ausreichende Verkehrsanbindung im Sinne des Klimaschutzes sei?

Herr TB Gödde wies darauf hin, dass eine Verbesserung des ÖPNV-Angebotes nicht Regelungsinhalt von Bauleitplanverfahren sei. ASEAG und AVV würden im Bauleitplanverfahren beteiligt.

 


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss fasst den nachstehenden Beschluss einstimmig: