Sitzung: 20.09.2018 Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Vorlage: 226/18
I.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1) abgewogen.
II.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
III.
Der
Bebauungsplan 295 - Ehemalige Tennisplätze Jahnstraße - (Anlage 2) wird
gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage
3) als Abschlussbegründung hierzu.
IV.
Die 6.
Berichtigung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan 295 (Anlage 5)
wird gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 2 BauGB beschlossen.
Der folgende Beschluss wurde durch den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss einstimmig gefasst: