Herr Rombach hält einen mündlichen Vortrag über die aktuelle Situation bzgl. Flüchtlingen in Eschweiler.

 

Hierzu trägt er folgende Kennzahlen vor:

 

Anzahl der anrechenbaren Asylbewerber gem. Flüchlingsaufnahmegesetz NRW (FlüAG NRW): 251 Personen

 

Dies entspricht einer Erfüllung der maßgeblichen Aufnahmequote zu 89,98 %. Zum Erreichen der vollständigen Erfüllung der Aufnahmequote müssen noch 28 Personen aufgenommen werden. (Stand: 30.06.2018)

 

Anzahl der Flüchtlinge, welche der Stadt Eschweiler im Rahmen einer Wohnsitzauflage gem. § 12 a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zugewiesen sind: 443 Personen

 

Dies entspricht einer Erfüllung der maßgeblichen Aufnahmequote zu 93 % gem. der Ausländerwohnsitzregelungsverordnung NRW (AWoV NRW). (Stand: 01.01.2018)

 

Anzahl der Personen, welche der Stadt Eschweiler als Asylbewerber seit dem 01.01.2018 zugewiesen wurden:

53 Personen (Stand: 12.06.2018)

 

Anzahl der Personen im Leistungsbezug gem. des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG): 443 Personen.

 

Hiervon sind 262 Personen nicht abrechenbar bzgl. der Erstattung durch Landesmittel gem. FlüAG NRW. Da die Erstattungspauschale per abzurechnender Person aktuell bei 866,- € /Monat liegt, belasten diese 262 Personen den städtischen Haushalt somit unmittelbar mit einem Betrag i.H.v. 226.892,- € monatlich. (Stand: 30.04.2018)

 

Anzahl der Personen, für welche Erstattungen gem. des FlüAG NRW erhalten werden: 181 Personen. (Stand: 30.04.2018)

 

Anzahl der Personen, welche zwar zur Errechnung der Aufnahmequote herangezogen werden, welche aber nicht erstattungsfähig sind, da sie sich nicht im Leistungsbezug gem. dem AsylbLG befinden: 61 Personen (hiervon unbegleitete, minderjährige Ausländer: 0 Personen). (Stand: 30.04.2018)

 

Anzahl der Flüchtlinge, welche in städtischen Unterkünften untergebracht sind: 330 Personen.

Hiervon befinden sich 209 Personen im Bezug von Leistungen gem. des AsylbLG und 121 Personen im Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). (Stand: 08.06.2018)

 

 

Herr Kaever weist darauf hin, dass aktuell Regionalkonferenzen bzgl. des Themas der Strukturen der Flüchtlingsaufnahme – und Verteilung in NRW geführt werden, in denen auch über das Zuweisungs- und Erstattungsverfahren diskutiert werden wird. Wenn die Ergebnisse dieser Konferenzen vorliegen werde der Integrationsrat über diese selbstverständlich informiert. Im Hinblick auf das große Volumen der nicht durch Landesmittel erstattungsfähigen Personen im Bereich des AsylbLG wird sich seitens der Stadt Eschweiler intensiv um eine Änderung des maßgeblichen Erstattungssystems bemüht..