Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

 I.        Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 11 - Westlich Robert-Koch-Straße - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 12 BauGB i.V.m. § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) im Sinne des 30 Abs. 2 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 

II.        Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 


Herr TB Gödde wies darauf hin, dass die vorgesehene Bebauung im südlichen Bereich ins Landschaftsschutzgebiet hineinreiche, eine frühere Planung eines Kindergartens aufgrund der Bruchkante des Tagebaus nicht weiterverfolgt worden sei und der Vorhabenträger sich mit der anstehenden Lärmproblematik auseinanderzusetzen habe.

Auf Nachfrage von Herr RM Schlenter erklärte Herr TB Gödde, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes keine Auswirkungen auf den Bau des Wendehammers haben werde. Herr Schoop antwortete auf die Frage von Herrn RM Widell, dass bzgl. einer eventuellen Verkleinerung des Landschaftsschutzgebietes noch keine Abstimmung erfolgt sei. Herr RM Widell erklärte, dass er sich bei der Abstimmung enthalten werde, da im hier von der Stadt gewählten Bebauungsplanverfahren gemäß § 13 b BauGB ein Ausgleich der durch den Bebauungsplan verursachten Eingriffe nicht erforderlich sei.


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem Beschlussvorschlag mit 18 Ja-Stimmen (SPD, CDU, UWG, FDP, Linke) und 1 Enthaltung (Grüne) zu: