Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die dargestellten Kontroll- und Sensibilisierungsmaßnahmen fortzuführen. Eine zusätzliche Bereitstellung von Hundekottüten über entsprechende Spender erfolgt nur an Stellen, die durch besondere Verschmutzung auffallen und regelmäßig kontrollierbar sind.

 


Herr RM Schlenter wies darauf hin, dass das Problem ständig zunehme. Verstöße müssten auch geahndet werden und entsprechende Bußgelder nach sich ziehen. Er erkundigte sich, zu welchen Zeiten die bisherigen Kontrollen stattgefunden hätten, wieviele Bußgeldbescheide in 2017 (absolut und der Höhe nach) erlassen wurden und was unter dem Begriff „mittelbare Verstöße“ zu verstehen sei. Herr Engels antwortete, dass vornehmlich in den Morgenstunden kontrolliert worden sei, in 2017 keine Ahndungen bei Zuwiderhandlungen erfolgt seien und die Formulierung „mittelbare Verstöße“ sich auf Hunde beziehe, die nicht beim Ordnungsamt angemeldet seien.

Herr RM Widell verwies darauf, dass alle notwendigen Regelungen bestehen würden, eine „Erziehung“ der Hundehalter allerdings durch diesen Beschluss nicht möglich sei. Er werde sich nicht an der Abstimmung beteiligen, da es sich nach seiner Auffassung um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handele. Frau RM Leonhardt stellte fest, dass eine Sensibilisierung der Hundehalter wichtig sei, die Ahndung von Verstößen  jedoch schwierig sei.

  


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem Beschlussvorschlag einstimmig zu, die Grünen nahmen an der Abstimmung nicht teil: