I.                     Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1) abgewogen.

II.                   Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 2) abgewogen.

III.                  Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

IV.                Der Bebauungsplan 292 - Schillerstraße/Gasthausstraße - (Anlage 3) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 5) als Abschlussbegründung hierzu.

V.                  Die 5. Berichtigung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan 292 (Anlage 8) wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB beschlossen.

 


Herr RM Widell befürwortete die Bebauung im Innenbereich, kritisierte jedoch, dass im beschleunigten Verfahren keine Umweltprüfung durchgeführt werde. Herr SkE Leusch bat nochmals um Prüfung, ob dem Kindergarten Nist- und Fledermauskästen zur Verfügung gestellt werden könnten.

 

Pause: 19.15 bis 19.20 Uhr    


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem Beschlussvorschlag einstimmig zu: