Stadtkämmerer Kaever führte zu TOP 10.1 folgendes aus:

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

meine Damen und Herren,

 

mit der heutigen Ratssitzung wird Ihnen der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2015 sowie die 5. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 bis 2016 vorgelegt. Wie bereits in den beiden vorangegangenen Jahren praktiziert, erfolgt die Einbringung des Haushaltsentwurfs wiederum so rechtzeitig, dass Ihnen bis zur geplanten Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2015 sowie das HSK am 16.12. dieses Jahres ein angemessener Beratungs- und Beurteilungszeitraum zur Verfügung steht.

 

Der Haushaltsentwurf berücksichtigt die Ergebnisse aus der 1. Modellrechnung auf Basis der Eckpunkte zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 vom 27.08. sowie die von der StädteRegion Aachen im Rahmen der Benehmensherstellung zur Festsetzung der Regionsumlage übermittelten Eckdaten vom 01.09. dieses Jahres.

 

Bevor ich auf die wesentlichen Eckpunkte des Haushaltsentwurfs sowie des Haushaltssicherungskonzeptes eingehe, lassen Sie mich eine Aussage voranstellen:

 

Das gemeinsame Ziel von Rat und Verwaltung, welches sich in den Planungen und Vorgaben des Haushaltssicherungskonzeptes widerspiegelt, für das Haushaltsjahr 2016 sowie für die Folgejahre wieder einen Haushaltsausgleich zu erreichen, kann mit dem Haushaltsentwurf 2015 noch dargestellt werden.

 

Ich betone noch, weil in der Schlussphase des HSK’s dieser Weg zum Ziel keine gut ausgebaute Flaniermeile ist, eben, barrierefrei und gut ausgeleuchtet, auf der man schlendernd und in aller Ruhe die attraktiven Angebote der Geschäfte rechts und links der Promenade in Augenschein nehmen kann und das Leben genießt.

 

Dieser Weg ist vielmehr ein sehr anspruchsvoller Bergpfad. Steil und unwegsam, von der einen Seite droht Steinschlag, auf der anderen Seite bei einem Fehltritt der Absturz. Hinter der nächsten, uneinsehbaren Kehre erwartet einen vielleicht ein umgestürzter Baum oder ein anderes Hindernis, das es mühevoll zu überwinden gilt.

 

Die erste große Herausforderung auf diesem beschwerlichen Weg liegt mit dem Haushaltsentwurf 2015 nunmehr vor Ihnen.

 

In der 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes im Jahr 2014 war für das kommende Jahr von einem Defizit im Ergebnisplan von 2,875 Mio. € ausgegangen worden.

 

Der Saldo von Aufwendungen und Erträgen im Haushaltsentwurf für das nächste Jahr weist jedoch mit einem Defizit von rund 16,5 Mio. € einen deutlich höheren Fehlbetrag, der zu einer entsprechenden Verringerung der Allgemeinen Rücklage führt, aus. 

 

Lassen Sie mich drei Aspekte herausgreifen, die diese Entwicklung nachvollziehbar machen:

 

  1. In der Finanzplanung für das kommende Jahr war mit Allgemeinen Schlüsselzuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen in einer Größenordnung von 24,6 Mio. € gerechnet worden.

 

Nach der 1. Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 fließen demgegenüber der Stadt nur ca. 15,9 Mio. € zu, was eine Verschlechterung von 8,7 Mio. € bedeutet.

 

Diese Entwicklung ist insbesondere dem System des kommunalen Finanzausgleiches geschuldet, d. h. vor allem die der Stadt zum Jahresanfang 2014 zugeflossene erhebliche Gewerbesteuernachzahlung führt zu einer höheren Steuerkraft der Stadt, mit der Folge deutlich verringerter Ausgleichszahlungen im nächsten Jahr.

 

In diesem Zusammenhang weise ich auch auf ein für den Haushalt 2015 bestehendes Risiko hin. Der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Walter Borjans, hat Ende August 2014 gewarnt, dass das Land hohe Steuerausfälle, insbesondere bei Unternehmen des Energiesektors, zu verkraften hat.

 

Diese Steuerausfälle können dazu führen, dass die Verbundmasse, also das Volumen der Finanzmittel, die den Kommunen im Rahmen des Finanzausgleichs zur Verfügung gestellt werden, reduziert werden muss. Konsequenz hieraus wären nochmals sinkende Allgemeine Schlüsselzuweisungen für die Stadt.

 

  1. Die Finanzplanung des kommenden Jahres auf Grundlage der 4. Fortschreibung des HSK’s war von einer Allgemeinen StädteRegionsumlage in Höhe von rund 31,7 Mio. € ausgegangen.

 

Folgt man den im Rahmen der Benehmensherstellung zur Festsetzung der Regionsumlagen 2015/2016 mitgeteilten Eckdaten wäre seitens der Stadt Eschweiler eine Allgemeine Regionsumlage in der Größenordnung von ca. 34,3 Mio. € aufzubringen. Dies würde, selbst unter Berücksichtigung, dass in der Planung eine erhöhte Regionsumlage bereits vorgesehen worden war, eine nochmalige Verschlechterung in der Größenordnung von 2,6 Mio. € bedeuten.

 

Beim nächsten Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung beschäftigen Sie sich im Rahmen der Benehmensherstellung zur Festsetzung der Regionsumlage mit den entsprechenden Planungen der StädteRegion Aachen. In der diesbezüglichen Verwaltungsvorlage sind die seitens der StädteRegion mitgeteilten Eckdaten aufgearbeitet und die hieraus für die städtische Finanzplanung folgenden Konsequenzen aufgezeigt worden.

 

Ungeachtet der gravierenden Auswirkungen für unsere Haushaltsplanungen aufgrund der enormen Umlagesteigerungen, sind weitere Risiken im Rahmen der Regionsumlagefestsetzung zu beachten. Zum einen könnte eine Anhebung des Umlagesatzes bei der Landschaftsverbandsumlage über den Städteregionshaushalt negativ auf die Finanzplanung der Stadt durchgreifen. Zum anderen droht eine Sonderumlage der Städteregion zur Kompensation des dort zum Jahresende prognostizierten Defizits im Ergebnishaushalt in einer Größenordnung von ca. 3,2 Mio. €.

 

  1. Die 4. HSK-Fortschreibung sah im Jahr 2015 Gewerbesteuererträge in einer Größenordnung von 26,8 Mio. € vor. Die Entwicklung der Gewerbesteuererträge im laufenden Jahr deutet jedoch darauf hin, dass das Ergebnis rund 3,5 Mio. € hinter den Planungen zurückbleibt und Erträge aus der Gewerbesteuer nur in einer Größenordnung von rund 21 Mio. € erzielt werden können.

 

Dieses deutlich reduzierte Ertragsniveau ist dann nicht nur für das kommende Haushaltsjahr sondern insgesamt für die Mittelfristige Finanzplanung anhand der Orientierungsdaten fortzuschreiben. Konkret bedeutet das für das Haushaltsjahr 2015, dass die Gewerbesteuererträge in einer Größenordnung von rund 1,9 Mio. € geringer ausfallen.

 

In der Summe führen die unter 1. bis 3. aufgezeigten Entwicklungen zu einer Verschlechterung der Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2015 von rund 13,2 Mio. €. Unter Berücksichtigung des mit der 4. HSK-Fortschreibung für das kommende Haushaltsjahr geplanten Defizits wird das Niveau des im Haushaltsentwurf 2015 ausgewiesenen Fehlbetrages im Ergebnishaushalt in Höhe von 16,5 Mio. € fast vollständig gespiegelt.

 

Darüber hinaus sind bei den Transfer- sowie Personalaufwendungen deutliche Aufwandssteigerungen festzustellen. Bei den Transferaufwendungen ist gegenüber den Ansätzen aus der 4. Fortschreibung des HSK‘s ein um rund 6,7 Mio. € erhöhter Aufwand einzuplanen. Hierin ist zum einen der zuvor dargestellte Mehraufwand bei der Regionsumlage zu berücksichtigen, zum anderen wirken sich hier nachvollziehbare Aufwandssteigerungen im Produktbereich 05 „Soziale Leistungen“, Stichwort Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, als auch im Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“, Stichwort unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, aus. Die den entsprechenden Aufwandssteigerungen auch gegenüber stehenden höheren Erträge vermögen jedoch in der Summe den gesteigerten Aufwand nicht zu kompensieren.

 

Die Personalaufwendungen überschreiten den mit der 4. Fortschreibung des HSK’s geplanten Ansatz um rund 1,9 Mio. €. In dieser Differenz bilden sich in der Hauptsache die Tarif- und Besoldungserhöhungen ab, darüber hinaus die bereits umgesetzten und noch geplanten Personalverstärkungen zur Bewältigung der neuen Aufgabe „UMF“ im Jugendamtsbereich.

 

Es ist festzustellen, dass die bereits mit der 3. Fortschreibung des HSK‘s beschlossene Konsolidierung im Bereich der Personalaufwendungen nur eingeschränkt realisierbar ist.

 

Damit zumindest das Niveau der für 2015 geplanten Personalaufwendungen auch in der Mittelfristigen Finanzplanung eingehalten und nur in der Größenordnung der Orientierungsdaten fortgeschrieben werden muss, bedarf es der konsequenten Umsetzung des Personalwirtschaftskonzeptes, welches Ihnen im Rahmen der 5. HSK-Fortschreibung nunmehr vorliegt.

 

Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie bei der Entwicklung der Freiwilligen Leistungen ist festzustellen, dass die mit der 4. Fortschreibung des HSK‘s für das kommende Jahr und für die Folgejahre geplanten Ansätze jahresbezogen nahezu erreicht werden. Die im Vergleich der 4. zur 5. Fortschreibung festzustellenden Abweichungen resultieren im Wesentlichen aus Mehraufwendungen, denen entsprechende Erträge gegenüberstehen bzw. aus der zeitlichen Verschiebung von Maßnahmen.

 

Basierend auf den Rechnungsergebnissen für die Jahre 2007 – 2013 und auf der Grundlage der Festsetzung der 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes sowie unter Berücksichtigung der unterjährigen Haushaltsentwicklung wurden in Zusammenarbeit mit den Ämtern der Verwaltung zahlungswirksame Verbesserungen in einer Größenordnung von rund 4,2 Mio. € generiert und in den Planentwurf bereits eingearbeitet.

 

Dessen ungeachtet und in der Folge der von mir aufgezeigten Entwicklung sind zur Erreichung der Haushaltsausgleiche in 2016 ff. die Erhöhung der Realsteuerhebesätze, d. h. für Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer, nicht zu vermeiden.

 

Die Anhebung der Hebesätze soll sich nach der Ihnen vorgelegten Planung in zwei Schritten vollziehen. Schritt 1 umfasst die bereits im Rahmen der 4. Fortschreibung des HSK’s beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B von 450 v. H. auf 490 v. H. sowie die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von 430 v. H. auf 460 v. H. Darüber hinaus sieht der Haushaltsentwurf auch eine Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer A von derzeit 270 v. H. auf 290 v. H. vor.

 

In einem 2. Schritt ab dem Haushaltsjahr 2016 ist nunmehr eine weitere Anhebung der Realsteuerhebesätze wie folgt geplant: Grundsteuer A + 30 Pkt. auf 310 v. H., Grundsteuer B + 30 Pkt. auf 520 v. H. und Gewerbesteuer ebenfalls um 30 Pkt. auf 490 v. H.

 

Ihre Zustimmung zu den Hebesatzanpassungen vorausgesetzt, bleibt dennoch ernüchternd festzustellen, dass der dann einzuplanende Ertrag aus allen drei Steuerarten nicht nur im kommenden Jahr, sondern über den gesamten Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung trotzdem noch hinter den mit der 4. Fortschreibung des HSK‘s geplanten Ansätzen zurückbleibt.

 

Gestatten Sie mir die Anmerkung, dass es sich weder die Verwaltung bei ihrem Vorschlag, die Realsteuern zu erhöhen, noch Sie als politisch Verantwortliche bei Beschlüssen zu Steuererhöhungen leicht machen. Bei allen Diskussionen und Auseinandersetzungen hierzu vor Ort ist dann die Enttäuschung besonders groß, wenn man feststellt, dass fast das gesamte Steueraufkommen aus diesen Steuern dann sozusagen „als durchlaufender Posten“ als Regionsumlage nach Aachen überwiesen werden muss!

 

Mit den für das Haushaltsjahr 2015 bzw. 2016 vorgeschlagenen Erhöhungen der Steuerhebesätze bleibt die Stadt Eschweiler mit ihrem Hebesatzniveau im Vergleich zu den anderen Kommunen aus der Region weiterhin im Mittelfeld. Dieser Vergleich dient mir weder als Rechtfertigung noch als Trost, sondern er verdeutlicht die sich weiter drehende Abwärtsspirale der kommunalen Finanzentwicklung und macht die Not der Städte und Gemeinden deutlich, überhaupt noch ihre originären Aufgaben finanzieren zu können.

 

Bei alledem wird und muss die Stadt Eschweiler weiter investieren. Im Haushaltsentwurf für 2015 sind Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in einer Größenordnung von rund 14,1 Mio. € geplant. Hierbei stehen vor allem Investitionen in die Infrastruktur von Kanälen und Straßen im Vordergrund, wobei daneben auch wichtige Vorhaben wie z. B. die Errichtung von Sozialunterkünften, die Erweiterung der Feuer- und Rettungswache sowie die Schaffung einer zusätzlichen Kindertageseinrichtung ebenfalls umgesetzt werden sollen. Bei der fortgesetzten Investitionstätigkeit der Stadt ist festzuhalten, dass nicht nur im Planjahr 2015, sondern über den gesamten Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung die Auflage der Kommunalaufsicht, keine Netto-Neuverschuldung im teil- und unrentierlichen Bereich zuzulassen, weiterhin erfüllt wird.

 

Aus der Entwicklung der Liquiditätssicherungskredite ist zu erkennen, dass der zur Zeit festgesetzte Höchstbetrag der Liquiditätssicherungskredite in Höhe von 108 Mio. € im gesamten Finanzplanungszeitraum unterschritten wird. Im Haushaltsplanentwurf 2015 wird daher zunächst eine vorsichtige Absenkung des Höchstbetrages in einer Größenordnung von 3 Mio. € auf ein Niveau von 105 Mio. € vorgesehen. Eine eventuell mögliche, weitere Reduzierung des Höchstbetrages wird  - unter Berücksichtigung ggf. auftretender Inanspruchnahme-Spitzen – geprüft und sofern verlässlich umsetzbar dann bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2015 vorgeschlagen.

 

Meine Damen und Herren,

 

in den nächsten Wochen werden Sie sich intensiv mit dem Entwurf der Haushaltssatzung 2015 sowie mit der 5. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 bis 2016 beschäftigen.

 

Bis zur Sitzung des Koordinierenden Haupt- und Finanzausschusses bzw. bis zur Ratssitzung am 16.12. dieses Jahres, bei der der Haushalt 2015 beschlossen werden soll, werden Sie aufgrund Ihrer Analyse und Beratung zu eigenen Bewertungen und Vorschlägen kommen.

 

In diesem Prozess biete ich Ihnen eine konstruktive Zusammenarbeit, Information und Unterstützung an. Dies gilt sowohl für mich persönlich, als auch für die Kolleginnen und Kollegen der städtischen Finanzbuchhaltung mit Frau Merx an der Spitze, bei denen ich mich für die sehr intensive und sehr gute Zusammenarbeit in den vergangenen Wochen, die – trotz zu verkraftender Rückschläge – zur Erstellung dieses Haushaltsentwurfes geführt hat, sehr herzlich bedanke.