Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 49

Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird die Zustimmung zur Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Produkt 12 541 01 01 - Gemeindestraßen -, Kostenstelle 66000000, Sachkonto 09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, IV15AIB011, Neugestaltung Peter-Paul-Straße, Parkstraße -, in Höhe von 275.000,00 € erteilt.

 

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch eine geringere Inanspruchnahme der vorhandenen Verpflichtungsermächtigungen bei Produkt 12 541 01 01 – Gemeindestraßen -, Kostenstelle 66000000, Sachkonto 09110002 – Zugang erhaltende Anzahlungen im Bau -, VE14AIB004, Erschließung Baugebiet südl. Verkeskopf, in Höhe von 109.700,00 € sowie bei Produkt 01 111 12 03 - Technisches Gebäudemanagement -, Kostenstelle 60100000, Sachkonto 09110002 – Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, VE12AIB004, Umnutzung der Hauptschule Dürwiß, in Höhe von 165.300,00 €.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den folgenden Beschluss einstimmig: