Sitzung: 24.09.2014 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 49
Vorlage: 331/14
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird die Zustimmung zur Genehmigung einer
außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Produkt 12 541 01 01 -
Gemeindestraßen -, Kostenstelle 66000000, Sachkonto 09110002 - Zugang
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, IV15AIB011, Neugestaltung
Peter-Paul-Straße, Parkstraße -, in Höhe von 275.000,00 € erteilt.
Die Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt
durch eine geringere Inanspruchnahme der vorhandenen
Verpflichtungsermächtigungen bei Produkt 12 541 01 01 – Gemeindestraßen -,
Kostenstelle 66000000, Sachkonto 09110002 – Zugang erhaltende Anzahlungen im
Bau -, VE14AIB004, Erschließung Baugebiet südl. Verkeskopf, in Höhe von
109.700,00 € sowie bei Produkt 01 111 12 03 - Technisches Gebäudemanagement -,
Kostenstelle 60100000, Sachkonto 09110002 – Zugang Geleistete Anzahlungen,
Anlagen im Bau -, VE12AIB004, Umnutzung der Hauptschule Dürwiß, in Höhe von
165.300,00 €.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den folgenden Beschluss einstimmig: