Beschluss: zur Kenntnis genommen

Entsprechend § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der derzeitigen Fassung nimmt der Rat der Stadt Eschweiler die in der Zeit vom 28.04.2014 bis 30.07.2014 genehmigten unerheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen – gemäß Anlage I und II der Verwaltungsvorlage – zur Kenntnis.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler nahm den nachfolgenden Sachverhalt zur Kenntnis: