Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 49

Durch den rechtswirksamen Bebauungsplan 40/1. Änderung –Steinfurt- sind die Grundstücke Gemarkung Eschweiler, Flur 49 Nrn. 499 und 501, die der Erschließungsanlage „Fichtenweg“ dienen, als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt worden. Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die vorgenannte Erschließungsanlage für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird diese Erschließungsanlage als Gemeindestraße eingestuft.

Mit der öffentlichen Bekanntmachung wird die Widmung wirksam.

Der vorstehende Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung öffentlich bekannt zu machen.


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: