Sitzung: 24.09.2014 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 49
Vorlage: 068/14
Durch den
rechtswirksamen Bebauungsplan 40/1. Änderung –Steinfurt- sind die Grundstücke
Gemarkung Eschweiler, Flur 49 Nrn. 499 und 501, die der Erschließungsanlage
„Fichtenweg“ dienen, als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt worden. Gemäß §
6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in
der zur Zeit gültigen Fassung wird die vorgenannte Erschließungsanlage für den
öffentlichen Verkehr gewidmet.
Entsprechend ihrer
Verkehrsbedeutung wird diese Erschließungsanlage als Gemeindestraße eingestuft.
Mit der öffentlichen
Bekanntmachung wird die Widmung wirksam.
Der vorstehende Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung öffentlich bekannt zu machen.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: