Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 49

Die am 03.09.2014 vom Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW gefasste dringliche Entscheidung mit dem nachstehenden Wortlaut wird genehmigt.

 

Gem. § 83 GO NRW i. V. m. § 41 GO NRW (Zuständigkeit des Rates) wird die Zustimmung zur Genehmigung

von überplanmäßigen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2014 bei Produktsachkonto 05313010-15338 0400, Bezeichnung: Sach- und Geldleistungen § 3 AsylblG, Kostenstelle 5010 0000, in Höhe von 310.000,00 € erteilt.

 

Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen von 310.000,00 € ist durch Mehrerträge bei

Sachkonto 4013 0000 (Gewerbesteuer), Kostenstelle 2000 0910, Produkt 1661 10101  – Bez. Allgemeine Finanzwirtschaft, gewährleistet.

 


Dringliche Entscheidung

 

Aufgrund des § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW in der zurzeit gültigen Fassung entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss wie folgt:

 

Gem. § 83 GO NRW i. V. m. § 41 GO NRW (Zuständigkeit des Rates) wird die Zustimmung zur Genehmigung

von überplanmäßigen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2014 bei Produktsachkonto 05313010-15338 0400, Bezeichnung: Sach- und Geldleistungen § 3 AsylblG, Kostenstelle 5010 0000, in Höhe von 310.000,00 € erteilt.

 

Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen von 310.000,00 € ist durch Mehrerträge bei

Sachkonto 4013 0000 (Gewerbesteuer), Kostenstelle 2000 0910, Produkt 1661 10101  – Bez. Allgemeine Finanzwirtschaft, gewährleistet.

 

 

 


 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: