Sitzung: 24.09.2014 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 49
Vorlage: 278/14
Gemäß § 83 Abs. 2 GO
NRW in Verbindung mit § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler stimmt der
Stadtrat der überplanmäßigen Aufwendung bei Produktsachkonto 063610101-53118150
Bez.: Fehlbedarfsabdeckung „Kindergärten“ in Höhe von 535.000 € zu.
Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 535.000 € ist durch Mehrerträge bei Produktsachkonto 166110101-40130000 Bez.: Gewerbesteuer gewährleistet.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den folgenden Beschluss einstimmig: