Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 49

Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler stimmt der Stadtrat der überplanmäßigen Aufwendung bei Produktsachkonto 063610101-53118150 Bez.: Fehlbedarfsabdeckung „Kindergärten“ in Höhe von 535.000 € zu.

 

Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 535.000 € ist durch Mehrerträge bei Produktsachkonto 166110101-40130000 Bez.: Gewerbesteuer gewährleistet.


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den folgenden Beschluss einstimmig: