Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Rehahn, Abteilungsleiter Bauverwaltung, gab auf Nachfrage der UWG-Fraktion an, dass sich der Betreff der Vorlage auf die Örtlichkeit „Markt“ beziehe.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nahm nachfolgenden Sachverhalt zur Kenntnis:

 

Für den Ersatz des Aufwandes, der für die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung des Marktes und der Marktstraße entstanden ist, sind Beiträge nach den Bestimmungen des § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz –KAG- für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Eschweiler vom 20.06.2005 zu erheben.

 

Die endgültige Fertigstellung erfolgte am 16.06.2016.