Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses stimmten dem nachfolgenden Beschlussentwurf einstimmig zu:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Neuverteilung der zweckgebundenen Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW zur Förderung der offenen Jugendarbeit ab dem Haushaltsjahr 2018. Demnach entfallen zukünftig von der jährlichen Gesamtsumme (HHJ 2018: 89.790,00 Euro) 60 % an die beiden kirchlichen Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Eschweiler und 40 % an die städtische Kinder- und Jugendarbeit. Der Anteil von 60 % für die kirchlichen Träger wird zudem hälftig zwischen den beiden Trägern aufgeteilt.