I.     Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1) abgewogen.

 

II.    Der Entwurf des Bebauungsplans 105 – Südlich Rodelberg – (Anlage 2) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 3) wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 


Auf Anfrage von Herrn RM Widell erläuterte Herr TB Gödde, dass im Jahr 2010 keine Fortführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt sei, da zum damaligen Zeitpunkt die Entwässerung nicht geklärt gewesen sei. Jetzt seien hingegen technische Überlegungen zur Lösung des Problems in Angriff genommen worden. Herr Dr. Hartlich wies darauf hin, dass das Bebauungsplangebiet gegenüber der Zufahrt zum Aldi-/Edeka-/dm-Gelände liege und im Rahmen der nunmehr anstehenden Beteiligung der Behörden -und hier insbesondere des Straßenbaulastträgers StädteRegion Aachen- Hinweise zur Ausbildung dieses Knotenpunktes erwartet würden.   


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem Beschlussvorschlag einstimmig zu: